Anrechenbarkeit unserer Fortbildungsveranstaltungen
Rechtsgrundlagen
Die Verpflichtung zur Fortbildung ergibt sich aus den länderspezifischen Regelungen. Die für Berlin und Brandenburg gültigen Regelungen finden Sie auf unserer Linkseite.
Anrechenbarkeit in Brandenburg
Wir beantragen die Anrechenbarkeit unserer Fortbildungsveranstaltung beim Fortbildungsnetz des Landes Brandenburg. Wir erhalten in aller Regel als Bestätigung eine Anrechnungsnummer, unter der unsere Veranstaltung gelistet wird. Dies garantiert die Anrechenbarkeit.
Anrechenbarkeit in Berlin
Eine Anrechenbarkeit ist an bestimmte formale Voraussetzungen geknüpft. Dazu zählt zum Beispiel, dass die Teilnahme kostenfrei sein muss. Da wir derartige Konditionen regelmäßig nicht bieten können, werden unsere Veranstaltungen in diesem Fall im Fortbildungsangebot für das pädagogische Personal Berlins lediglich als "externe Veranstaltungen" gelistet. Eine Anrechenbarkeit auf die Fortbildungsverpflichtung ist damit nicht garantiert, aber Sie haben die Möglichkeit, Ihre Schulleitung um die Anrechnung zu bitten. Nach unserer Kenntnis wird dem in aller Regel stattgegeben. Wir raten Ihnen also dazu, die Anrechenbarkeit unserer Fortbildung im Vorfeld mit Ihrer Schulleitung zu klären.